Die Danndorfer Teiche bilden das Zentrum des AGV Vereinslebens, 
mitten in einem Landschaftsschutzgebiet gelegen ist man hier auch schon ohne die Angelei gut aufgehoben.

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Angelregeln:

Angelverbot vom 15.01. bis Karfreitag 09:00 Uhr (Eröffnung + Treffen am Vereinsheim).

Zusätzlich ist der Hechtteich vom 14.10 bis einschließlich 18.10 gesperrt (Sonderbesatz).

Der Sonntagsteich darf nur an Sonn- und Feiertagen befischt werden. Uhrzeiten: 20 Uhr am Vortag bis 6 Uhr am Folgetag.

Ab 01.11. ist nur noch das Angeln auf Raubfisch und Salmoniden erlaubt.
In allen Danndorfer Teichen ist das Senken nicht erlaubt.

 

Jahresfangbegrenzungen:

Die Jahresfangbegrenzung von Karpfen - in allen Danndorfer Teichen insgesamt 15 Stück pro Jahr.

Die Jahresfangbegrenzung von Hechten beträgt gesamt in allen Danndorfer Teichen insgesamt 10 Stück pro Jahr ( max.4 Stück pro Teich).

Die Jahresfangbegrenzung von Regenbogenforellen beträgt gesamt in allen Danndorfer Teichen insgesamt 10 Stück pro Jahr.

 

Zugelassene Fanggeräte:

3 Ruten mit je einem Haken pro Angler. Schonzeiten für Raubfische bitte beachten (siehe Fischereierlaubnisschein und Gewässerordnung) oder Fischarteninfo